Gebäudeenergiegesetz
Auf einer Stufe mit den Erneuerbaren
Seit dem 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es löst die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und verbindet deren Inhalte mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einer Vorschrift. Zusätzlich setzt das GEG die Vorgaben der Europäischen Union zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um und definiert den geforderten Niedrigstenergiegebäudestandard für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Auf Gebäude entfallen ungefähr 35 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland. Sie stoßen aktuell ungefähr 120 Millionen Tonnen des Treibhausgases CO2 im Jahr aus. Diese Emissionen müssten um mehr als 40 Prozent reduziert werden, um die Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen und um über einen deutlich reduzierten Energieverbrauch weniger abhängig von Energieimporten zu werden.
Unverändert verpflichtet das GEG alle Eigentümer von Neubauten, einen Teil des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken.
Erneuerbare Energien im Sinne des GEG sind u.a.:
- Geothermie
- Umweltwärme
- solare Strahlungsenergie
- aus fester, flüssiger und gasförmiger Biomasse entnommene Wärme
Jeder Eigentümer kann selbst entscheiden, welche dieser erneuerbaren Energien er einsetzen möchte. Da Fernwärme von Iqony überwiegend im umweltschonenden Verfahren der Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wird, sieht das GEG sie unverändert als Ersatzmaßnahme für den Einsatz erneuerbarer Energien vor. Unsere Naturwärme wird sogar aus Biomethan erzeugt, das wiederum aus Biogas gewonnen wird. Als Kunde von Iqony Fernwärme leisten Sie somit in jedem Fall einen aktiven Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.
Reduzierung von CO2-Emissionen
Wesentliches Ziel des GEG ist - wie bereits zuvor bei der EnEV -, über die Senkung des Energiebedarfs die CO2-Emissionen zu reduzieren. Der Jahresprimärenergiebedarf bleibt daher unverändert die Hauptanforderungsgröße für die Energieeffizienz von Gebäuden. Die entsprechenden Primärenergiefaktoren werden nun direkt im GEG verankert.
Durch das GEG gewinnt Fernwärme zusätzlich an Attraktivität, denn sie leistet einen messbaren Beitrag, die Anforderungen des GEG leichter zu erfüllen. Grund hierfür ist der niedrige Primärenergiefaktor: Für unsere Fernwärme wurde nach den Bewertungsregeln FW 309-1 ein Primärenergiefaktor von 0,24 ermittelt. Heizöl und Erdgas haben demgegenüber einen Primärenergiefaktor von 1,1. Wer unsere Fernwärme nutzt, muss entsprechend weniger in Anlagentechnik und Wärmedämmung investieren, um die Vorgaben des GEG zu erreichen.
Weitere Details finden Sie auf der Homepage der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Mit guten Werten im Energieausweis punkten
Zur Qualitätssteigerung der Informationen über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes, die im Energieausweis festgehalten sind, fordert das GEG jetzt mehr Sorgfalt von den Ausstellern dieser Ausweise. Berechnungen müssen eingesehen und Angaben der Eigentümer sorgfältig geprüft werden. Die Pflicht zur Vorlage von Energieausweisen bei Vermietung und Verkauf von Gebäuden erweitert sich vom Verkäufer / Vermieter auch auf den Immobilienmakler. Zusätzlich müssen die CO2-Emissionen eines Gebäudes, die sich aus dem Energiebedarf oder dem Energieverbrauch ergeben, im Energieausweis angegeben werden.
Entscheidend ist neben Wärmeverlusten eines Gebäudes durch seine Hülle (Transmissionswärmeverluste) der Primärenergiebedarf. Als Maß der energetischen Güte des Energieträgers dient der Primärenergiefaktor, der das Verhältnis zwischen eingesetzter Primärenergie und abgegebener Wärmemenge angibt. Der Primärenergiefaktor berücksichtigt somit auch die bei der Förderung bzw. Erzeugung und beim Transport entstehenden Energieverluste.
Auch hierzu finden Sie nähere Informationen auf der Website der Deutschen Energie-Agentur (dena). Die dena bietet auch eine Expertendatenbank. Dort finden Sie über eine Suchfunktion auch Aussteller von Energieausweisen in Ihrer Nähe.