Informationen zur Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung

Der Gesetzgeber hat wegen einer drohenden Gasmangellage mit der „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristige Maßnahmen“ (EnSikuMaV) ein Bündel an verschiedenen Maßnahmen erlassen, mit denen eine kurzfristige Senkung des Energieverbrauchs von Strom und Wärme angestrebt wird. Gemäß § 9 EnSikuMaV müssen auch Wärmelieferanten ihre Kunden bezüglich zu erwartender Energiekosten und Einsparmöglichkeiten informieren.

Deshalb möchten wir unsere Kunden auf diesem Wege über den typischen Energieverbrauch, die Energiekosten und das mögliche Energieeinsparpotential unterschiedlich großer Gebäude informieren, um ihnen erste Informationen für ihre Mieterinnen und Mieter an die Hand zu geben.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu Wärmeverbräuchen und Wärmekosten auf Basis typischer Verbrauchsfälle mit Raumwärme und unserem Einheitstarif mit Preisstand zum 01.09.2021:

  Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus GHD-Gebäude*
zu beheizende Wohnfläche
(in qm)
160 480 1.000
Wärmeverbrauch
(in kWh/Jahr)
26.400 79.200 165.000
Wärmekosten
(in EUR/Jahr inkl. 19% MwSt.)
1.917,- 5.271,- 10.723,-

 

Informationen zu Wärmeverbräuchen und Wärmekosten auf Basis typischer Verbrauchsfälle mit Raumwärme und unserem Einheitstarif mit einem aktuellen Preisstand zum 01.09.2022 finden Sie hier:

  Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus GHD-Gebäude*
zu beheizende Wohnfläche (in qm) 160 480 1.000
Wärmeverbrauch (in kWh/Jahr) 26.400 79.200 165.000
Wärmekosten (in EUR/Jahr inkl. 19% MwSt.) 3.274,- 9.327,- 19.163,-

 

Informationen über das durchschnittliche Einsparpotenzial bei einer Raumtemperaturabsenkung um 1 ° C (rd. 6Prozent der Wärmemenge gemäß EnSikuMaV § 9 Abs. 1):

  Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus GHD-Gebäude*
zu beheizende Wohnfläche (in qm) 160 480 1.000
Wärmeverbrauch (in kWh/Jahr) 1.584 4.752 9.900
Einsparpotenzial Wärmekosten (in EUR/Jahr inkl. 19% MwSt.) 149,- 446,- 928,-

*Gewerbe/Handel /Dienstleistungs-Gebäude

Die Wärmekosten berücksichtigen den jeweiligen Jahresgrundpreis, Arbeitspreis und Messpreis für Stufe 1. Eventuell angefallene Wartungskosten werden wegen Preisneutralität nicht in der Berechnung berücksichtigt.
Der Berechnung liegen zudem eine spezifische Wärmemenge von 165 kWh/qm/Jahr (gemäß Begründung zur EnSikuMaV § 9 Abs. 1) und eine spezifische Wärmeleistung von 70 Watt/qm zu Grunde.

Weitergehende Effizienz- und Einsparinformationen können sie der Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutzentnehmen: 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel