Informationen zur Preisbremse für Fernwärme
Seit 1960 versorgen wir das Ruhrgebiet mit sicherer und klimaschonender Fernwärme. Als regionaler Wärmeversorger ist unser oberstes Ziel, Versorgungssicherheit zu einem fairen Preis zu gewährleisten. Jedoch sind auf Grund der aktuellen Krisensituation in Europa die Energiepreise weit über das gewohnte Maß gestiegen.
Im Dezember 2022 hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Gas- und Wärmepreisbremse (EWPBG) eine Entlastung der Haushalte und Unternehmen, die aus Mitteln des Bundes finanziert wird, beschlossen. Die Preisbremse für Fernwärme soll Privathaushalte und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 1.500.000 kWh von den gestiegenen Energiepreisen entlasten.
Diese sogenannte Wärmepreisbremse begrenzt den Arbeitspreis für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches je Entnahmestelle, der in der Regel auf den Verbrauchsdaten des Vorjahres beruht, auf 9,5 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh) für den Zeitraum 01. Januar 2023 bis voraussichtlich 30. April 2024. Die Differenz zum tatsächlichen, mit uns vereinbarten Arbeitspreis brutto übernimmt der Bund.
Für die Wärmemenge, die über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbraucht wird, ist dann der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis zu leisten. Kundinnen und Kunden werden ab dem 01. März 2023 durch die Preisbremse für Fernwärme entlastet, die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 werden rückwirkend berücksichtigt. Für Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 1.500.000 kWh gelten gesonderte Regelungen.
Wir werden unserer Informationspflicht zeitnah nachkommen und unsere anspruchsberechtigten Kunden und Kundinnen schriftlich mit detaillierten Informationen benachrichtigen.