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Jahresabrechnung

Alles auf einen Blick. Unsere Erläuterung zur Jahresabrechnung bietet Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Informationen zu Verbrauch, Kosten, Abschlägen und den einzelnen Bestandteilen Ihrer Abrechnung.

Download Jahresabrechnung und Erläuterung

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Dies ist Ihre bei uns hinterlegte Postadresse. Der/Die Postempfänger/in kann vom Vertragspartner abweichen. Wenn Sie sich im Meine Wärme-Portal für die Online-Rechnung registriert haben, erhalten Sie die Rechnung direkt in Ihr Nutzerkonto im Meine-Wärme-Portal. 

Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Postadresse möglichst zeitnah mit.

Hier finden Sie den Zeitraum für den Ihre Rechnung erstellt wurde.

Hier finden Sie die Verbrauchsstelle an der wir Sie beliefern und für die die Rechnung erstellt wurde.
Die Anschrift der Verbrauchsstelle kann von der Rechnungsanschrift abweichen.

Dies ist die Gesamtübersicht Ihrer Energiekosten und erbrachten Zahlungen inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bereits von Ihnen geleistete Zahlungen werden hier Ihren Wärmekosten gegenübergestellt und verbleibende Forderungen bzw. Gutschriften ermittelt. Positive Beträge sind von Ihnen nachzuzahlen, negative Beträge erstatten wir Ihnen zurück oder schreiben wir Ihrem Vertragskonto gut, falls uns Ihre Bankverbindung für Rückerstattungen nicht vorliegt.

Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

Hier finden Sie unsere Bankverbindung, an die der in der Rechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag zu zahlen ist.

Bitte geben Sie die Kundennummer immer an, wenn Sie mit uns in Kontakt treten.

Dies ist Ihre Zählernummer. Mit dieser Nummer lässt sich Ihr Zähler eindeutig identifizieren.

Jede Rechnung hat eine individuelle Rechnungsnummer. Damit ist eine direkte Zuordnung möglich.

Der Verbrauch wird je nach Zählerausprägung in GJ oder MWH angegeben und in die Abrechnungseinheit des Tarifs umgerechnet.

Der Arbeitspreis in EUR/GJ stellt den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (GJ) Wärme dar.

Der Grundpreis ist ein Wert in Euro je Monat und Kilojoule je Sekunde (KJ/s).

Der Grundpreis in Euro ergibt sich durch Multiplikation des Grundpreises in EUR/Monat x KJ/s mit der Abrechnungsleistung und der Anzahl der Tage im Zeitraum.

Hier sehen Sie, ob sich für Sie aufgrund Ihres Energieverbrauchs und Ihrer Zahlungen für Ihr letztes Verbrauchsjahr ein Restbetrag (Forderung) oder ein Guthaben ergibt.

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Hier finden Sie die Aufstellung Ihrer geleisteten Zahlung für das Abrechnungsjahr.

Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sehen Sie hier das Konto, von dem wir den fälligen Betrag einziehen.

Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Abschlagshöhe bei der Abrechnung zum 30.06. ab August und bei einer Abrechnung zum 31.12. ab Februar ändert. Über das Jahr erheben wir zwölf Abschläge. Der letzte Abschlag gilt als erster Abschlag für die nächste Abrechnungsperiode.

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Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum CO₂ Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG).

Zeitraum für den die Berechnung vorgenommen wird. Mögliche Abgrenzungen bei Preis und Mehrwertsteueränderungen werden berücksichtigt.

Der heizwertbezogene Energiegehalt der gelieferten Brennstoffmenge ergibt sich durch Multiplikation der gelieferten brennwertbezogenen Brennstoffmenge (in kWh) mit dem Umrechnungsfaktor 0,903 nach Anhang 2 der EBeV 2030.

Dieser Wert errechnet sich aus der Multiplikation der verbrauchten GJ’s und dem Umrechnungsfaktor 277,78 (GJ nach kWh): 1 GJ = 277,78 kWh.

Dieser Wert ergibt sich aus der Multiplikation der verbrauchten kWh und dem heizwertbezogenen Emissionsfaktor.

Preis nach §3, 4 CO₂ KostAufG (1 EUR/Tonne entspricht 0,001 EUR/kg). Mischpreis aus der Bewertung nach dem TEHG (techn. Emissionshandelsgesetz).

Dieser Wert ermittelt sich aus der Multiplikation der Emissionen in kg[CO₂] und dem CO₂ Zertifikatepreis in EUR/kg.

Hier wird die jeweils gültige Umsatzsteuer für den Bewertungszeitraum ausgewiesen.

Dieser Wert wird durch die Multiplikation der CO₂ Kosten in EUR (netto) und der Umsatzsteuer in EUR ermittelt. Bitte beachten: Diesen Information stellt keine weitere Rechnung dar.

Allgemeine Informationen für Mieter:innen und Vermieter:innen.

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Liegt als Beiblatt bei jeder Rechnung bei. Informationsblatt zur FFVAV (Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung) sowie die Energiemix Aufschlüsselung. Die Verordnung regelt in Deutschland die Pflichten von Energieversorgern gegenüber Endkundinnen und Endkunden. Bei dieser Anlage handelt es sich um eine allgemeingültige Anlage für Fernwärmekunden. Die objektspezifische CO2-Kostenaufteilung befindet sich in der Objektabrechnung.

Fragen zu Ihrer Abrechnung?

Kontaktieren Sie uns gerne:

Telefonische Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 08:00 – 16:30 Uhr 

Tel.: 0201 801-4900

E-Mail: fernwaerme@iqony.energy

Iqony