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Wie wird der Mischpreis ermittelt?

Um die Informationspflichten nach dem CO2KostAufG zu erfüllen, muss für unsere Fernwärme neben dem CO2-Preis auch der heizwertbezogene Emissionsfaktor aus dem Lieferjahr berücksichtigt werden.

Unsere Fernwärme wird in verschiedenen Heizwerken und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugt.

Diese unterliegen für die Berechnung des CO2-Preises unterschiedlichen Gesetzen, nämlich dem TEHG (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz) und dem BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz)! Wenn nun ein CO2-Preis ermittelt wird, fließen also die Anforderungen aus beiden Gesetzestexten entsprechend der Gewichtung bei der Wärmeerzeugung anteilig in einen sogenannten Mischpreis mit ein.

Da sich im Verbundnetz im Jahr 2023 noch das BHKW Rüttenscheid als Einspeiser befand, und dieses dem BEHG zuzuordnen ist (Feuerungswärmeleistung kleiner 20 MW), fließt dieses in die Berechnung mit ein.

Daraus folgt die Berechnung eines Mischpreises in Bezug auf die Gewichtung der Wärmeerzeugung:

Mischpreis CO2KostAufG - Berechnung Verbundnetz

Datenermittlung:   
Menge Wärmeerzeugung FWR*6.222.237 GJ1.728.399.255,56 kWh0,99506960
Menge Wärmeerzeugung BHKW Rüttenscheid**71.748 GJ19.930.000,00 kWh0,00493039
Berechnung des CO2-Preises für TEHG-Anlagen(*)80,40 €/t CO2  
Berechnung des CO2-Preises für BEHG-Anlagen(**)30,00 €/t CO2 (lt. Gesetz)  
Berechnung anzusetzender Mischpreis80,15 €/t CO2  

Gilt für alle Gebäude, die bis 31.12.2022 einen Wärmeanschluss erhalten haben!

Nähere Informationen können über den folgenden Link eingesehen werden:

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

Base