Neue Preisänderungsklausel

 

 

Informationen zur neuen Preisänderungsklausel

Seit 1960 versorgen wir das Ruhrgebiet mit sicherer und klimaschonender Fernwärme. Als regionaler Wärmeversorger ist unser oberstes Ziel, Versorgungssicherheit zu einem fairen Preis zu gewährleisten. Gleichzeitig stehen wir vor der Aufgabe, Klimaneutralität bis spätestens 2045 zu erreichen. Um die Versorgungssicherheit auch während der aktuellen Energiekrise zu gewährleisten, wird das Steinkohlekraftwerk Herne 4 auch weiterhin zur Verfügung stehen. Die neue Hauptquelle für die Fernwärmeversorgung vom Standort Herne ist jedoch das neue, hocheffiziente Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) Herne.

 

Klimaneutralität

Die Iqony Fernwärme treibt den Umbau ihrer klimafreundlichen Fernwärme seit Anfang der 1980er Jahre konsequent voran. Mit Anschluss des MHKW Karnap an die Fernwärme im Jahr 1981 und Herne 4 im Jahr 1989 wurde bereits frühzeitig auf die klimaschonende Kraft-Wärmekopplungs-Technologie gesetzt. Seit dem Jahr 2019 beziehen wir zusätzlich Wärme aus dem Müllheizkraftwerk in Herten. Mit diesem Schritt haben wir den Anteil der aus Kohle erzeugten Wärme von 50 Prozent auf ein Drittel reduziert und damit einhergehend auch unsere CO2-Emissionen gesenkt. Für unsere Kundinnen und Kunden, für Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen sowie für Unternehmen und Betriebe wird klimaschonende beziehungsweise klimaneutrale Wärmeversorgung immer wichtiger. Bisher haben wir rund 30 Prozent unserer Wärme aus dem Steinkohlekraftwerk Herne bezogen. Zukünftig erhalten wir nun klimafreundlichere Wärme aus dem neuen und hocheffizienten Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GuD) Herne. Durch diese Umstellung sparen wir künftig rund 40 Prozent der anfallenden CO2-Emissionen ein. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität. Gleichwohl stellt sich weiterhin die Frage, wie langfristig eine klimaneutrale Fernwärmeversorgung aussehen kann, die technisch auf aktuellem Stand, für die Kundinnen und Kunden bezahlbar, aber auch ausreichend robust gegenüber regulatorischen sowie preislichen Entwicklungen ist. Hierzu erarbeiten wir derzeit einen konkreten Fahrplan.

 

Verpflichtung zur Anpassung der Preisänderungsklausel (PÄK)

Mit dem Bezug der Fernwärme aus dem neuen GuD Herne verändert die Iqony Fernwärme eine wesentliche Wärmebezugsquelle. Daher passen wir aus rechtlichen Gründen nun die Preisänderungsklausel (PÄK) an. Die Preisänderungsklausel ist Basis eines jeden Wärmeversorgungsvertrags. Sie bestimmt, in welchem Maße der Preis für Fernwärme nach oben oder nach unten angepasst werden muss. Bisher orientierten sich diese Klauseln an den Entwicklungen der Kosten für Löhne, Investitionsgüter, CO2-Zertifikate, Kesselkohle und leichtes Heizöl. Konkret bedeutet das: In der neuen Klausel ersetzen wir den in der bisherigen PÄK verwendeten Index für Kesselkohle durch einen Gaspreis. Ferner spiegelt der Preis für leichtes Heizöl nicht mehr die Verhältnisse am Wärmemarkt wider, denn immer weniger Haushalte heizen mit Heizöl. Daher ersetzen wir den bisher verwendeten Preis für leichtes Heizöl durch einen Wärmepreisindex. Der Wärmepreisindex richtet sich nach dem Mix am deutschen Wärmemarkt und beinhaltet anteilig Kostenentwicklungen u.a. für den Betrieb der Fernwärme, einer Gaszentralheizung und einer Ölheizung.

Die anderen Preisbestimmungselemente der PÄK bleiben unverändert.

 

Preiserhöhungen / Preisanpassungen

Die aktuellen Änderungen der PÄK erfolgen zum Zeitpunkt der Umstellung preisneutral. Das heißt, es steht keine Preisanpassung zum Zeitpunkt der Umstellung an. Jedoch wird es in Zukunft, wie auch in der Vergangenheit, zu turnusmäßigen Anpassung der Preise kommen. Der nächste hierfür vorgesehene Termin ist in der Regel der 1. Juli 2023. Aufgrund der Entwicklung im Energie- und Wärmemarkt – vor allem im letzten Jahr – ist abzusehen, dass die Preise nochmals steigen werden. Bis Jahresende gilt allerdings noch die Wärmepreisbremse. Das bedeutet, dass Sie für 80 Prozent Ihres im September 2022 zu erwartenden Verbrauchs höchstens 9,5 Cent pro Kilowattstunde brutto bezahlen. Die Bundesregierung kündigte außerdem an, dass die Wärmepreisbremse bei Bedarf auch bis zum Frühjahr 2024 verlängert werden soll. Die aktuell rücklaufenden Preise bei Energie und Wärme werden, wenn die Entwicklung weiter anhält, voraussichtlich ab 2024 zu Preissenkungen bei unseren Kundinnen und Kunden führen.