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Klimakavaliere haben Förderung verdient!

Land und Bund fördern effiziente Energienutzung mit verschiedenen Programmen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Zum Jahresbeginn ändert sich die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes tritt auch die überarbeitete BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie am 1. Januar 2024 in Kraft. Mit der Richtlinienänderung soll die Umsetzung der verschärften ordnungsrechtlichen Anforderungen unterstützt werden, vor allem der Austausch alter, fossiler Heizungen in Bestandsgebäuden durch Heizungen auf Basis 65 Prozent Erneuerbare Energien ist das Ziel der Bundesregierung für neue Heizungen.

Der Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt pauschal diese Anforderungen und wird ebenfalls gefördert.

Danach wird als Einzelmaßnahme der Anschluss an ein öffentliches Wärmenetz grundsätzlich mit einem Zuschuss von 30 Prozent gefördert. Eine Steigerung dieser Förderquote ist für selbstnutzende Eigentümer:innen durch einen Geschwindigkeitsbonus (bis zu 20 Prozent) und einen Einkommensbonus (30 Prozent) möglich. Bei einer Kumulierung mehrerer Boni wird der Fördersatz auf max. 70 Prozent begrenzt.

Der Klimageschwindigkeit-Bonus von 20 Prozent gilt bis 31.12.2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (sowie Nachtspeicherheizungen und alte Biomasseheizungen) für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, danach sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus alle zwei Jahre um 3 Prozentpunkte, zunächst also auf 17 Prozent ab 1. Januar 2029.

Für den Austausch von Gaszentralheizungen und Biomasseheizungen ist zusätzlich zu beachten, dass die Inbetriebnahme der bestehenden Heizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegen muss.

Der Einkommens-Bonus von 30 Prozent gilt für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.

Beim Förderprogramm BEG ist zu beachten, dass zusätzlich ein hydraulischer Abgleich der vorhandenen Heizungsanlage durchgeführt werden muss.

Im Gegensatz zur Förderung von neuen Fernwärme-Hausanschlüssen und -Übergabestationen nach dem Programm „progres.nrw“ des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW (MWIDE), kann auch die Erneuerung oder Erweiterung einer bestehenden Fernwärmeanlage gefördert werden.

Eine Kumulierung der Förderung nach der BEG EM (Einzelmaßnahme) mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, jedoch maximal bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Ergibt sich infolge der Kumulierung für die zu fördernde Maßnahme eine Förderquote von insgesamt mehr als 60 Prozent, hat dies der Fördernehmer anzuzeigen.

Bitte beachten sie zudem, dass die Förderanträge für an Anschluss an ein Wärmenetz nun bei der KfW zu stellen sind. Die technische Antragstellung wird voraussichtlich zum 27. Februar 2024 starten.

Wenn Sie dieses Förderprogramm des Bundes in Anspruch nehmen möchten, machen wir Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass eine Beauftragung von Iqony Fernwärme durch Sie grundsätzlich erst dann erfolgen darf, wenn Ihnen der Bewilligungsbescheid vorliegt. Aufgrund der aktuellen Anpassung der BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie, gilt für eine bestimmte Übergangszeit jedoch eine Sonderregelung in der Förderanträge auch nachgereicht werden können. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt bei der KfW.

Weitergehende Informationen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der gültigen Förderrichtlinie.

Informationen und Details zum BEG

Richtlinie für BEG-Einzelmaßnahmen

progres.nrw

Förderprogramme progres.nrw – Klimaschutztechnik gehen wieder an den Start.
Seit dem 15. Februar 2024 können wieder Anträge gestellt werden.

Inhalt und Ziel der Förderung
Die förderpolitischen Aktivitäten des Landes NRW hinsichtlich Energie sind in dem Programm "progres.nrw" gebündelt. Teil dieses Programms ist die Richtlinie zur Förderung der rationellen Energieverwendung, der regenerativen Energien und des Energiesparens (progres.nrw - Klimaschutztechnik), die nunmehr auch die Förderung der Nah- und Fernwärme berücksichtigt. So wird ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduktion der CO2-Emissionen geleistet.

Voraussetzung und Höhe der Förderung
Fernwärme von Iqony wird überwiegend im Verfahren der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugt. Damit werden Wärmeübergabestationen/Hausanschlüsse von Iqony für Bauvorhaben in NRW gemäß Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) gefördert. Die Höhe der Förderung für Wärmeübergabestationen beträgt bis zu 1.000 EUR.

Antragstellung und Bewilligung
Anträge können bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden.
Antragsvordrucke erhalten Sie bei der

Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW
Goebenstraße 25
44135 Dortmund

Zusätzliche Informationen erhalten Sie auch bei NRW direkt, dem Bürger- und ServiceCenter unter der Telefon-Nr. 0211 837 1927.

Wenn Sie dieses Förderprogramm des Bundes in Anspruch nehmen möchten, machen wir Sie vorsorglich darauf aufmerksam, dass eine Beauftragung von Iqony Fernwärme GmbH durch Sie erst dann erfolgen darf, wenn Ihnen der Bewilligungsbescheid vorliegt.

Jetzt Anträge stellen

KfW-Programme

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten Sie günstige Kredite, um selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben, um bestehenden Wohnraum instand zu setzen oder zu modernisieren. Auch wird die Reduzierung von CO2-Emissionen z. B. durch Umstellung auf Fernwärme von Iqony und die Nutzung erneuerbarer Energien gefördert. Einen Förderantrag müssen Sie vor Beginn der Baumaßnahme bei Ihrer Hausbank stellen.

Informieren Sie sich auf der Website der NRW Bank

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